Modernste OBD2 - Hardware und Fuhrpark - Management - Software

für alle Branchen und Fahrzeuge


AGB

Unsere AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen)

  • Im B2B Bereich beliefern wir ausschließlich Endgebraucher, die einen eigenen Fuhrpark betreiben. Eine Weitergabe der Hardware an Dritte bedarf vorab unsere schriftliche Zustimmung.
  • Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, wenden wir das Handelsrecht aus dem Land an, in dem der Kunde seinen registrierten Hauptsitz hat.
  • Bei Streitigkeiten, oder Konflikten, stimmt der Kunde einer Mediation bei der zuständigen Handelskammer am Hauptsitz des Kunden vorab zu.
  • Alle Angebote erfolgen ausschließlich schriftlich und sind freibleibend, bis zur schriftlichen Bestellung durch den Kunden zu den vereinbarten Konditionen. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.  Die ausgetauschten Informationen zu Preisen und Konditionen sind als absolut vertraulich zu behandeln.
  • Die Lieferung der Hardware und die Bereitstellung des Softwareportals erfolgen erst nach dem mit dem Kunden vereinbarten Zahlungseingang des Auftragnehmers.
  • Die Dauer der Zusammenarbeit beträgt mindestens zwölf Monate ab Lieferung der Hardware und verlängert sich jeweils automatisch um ein Jahr, wenn mit einer Frist von drei Monaten vorher gekündigt wird, es sei denn es sind längere Vertragslaufzeiten vereinbart. Dies trifft besonders dann zu, wenn die Hard- und Software über eine Bank, oder eine Leasinggesellschaft finanziert werden. Dann sind die Laufzeiten der Finanzierung maßgeblich und bindend.
  • Die erforderliche Software wird dem Kunden als Cloud-Lösung in einem mit Passwort geschützten eigenen WEB-Portal zugänglich gemacht.
  • Alle Daten werden auf Servern gemäß  der Datenschutz-Grundverordnung (GDPR) in der EU /in Europa gehostet.
  • Sollte es zu Ausfällen / Störungen bei der Hardware kommen, gewähren wir im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben eine zeitlich begrenzte Umtauschgarantie, wobei die reklamierte Hardware zu Lasten des Kunden, in einem zeitlich angemessenem Rahmen, an eine vorgegebene Adresse versendet wird. Der Kund wirkt hier aktiv mit.
  • Die hier zur Anwendung kommende, sogenannte "Salvatorische Klausel" soll verhindern, dass ein Vertrag vollständig unwirksam wird, wenn ein einziger Bestandteil unwirksam oder rechtswidrig ist.
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